futurezone: Großer Lauschangriff” weitgehend illegal

vom 3.3.2004 via q/depesche

Sagt oberstes Gericht | Gesetzgeber muss bis Juni 2005 nachbessern |
Weniger Straftaten “lausch-würdig” | Strengere Kontrollen | Abwägen von
“Freiheit und Sicherheit” zu Gunsten persönlicher Rechte

Die bisherige deutsche Praxis des so genannten “Großen Lauschangriffs”
verstößt weitgehend gegen den Schutz der Menschenwürde und ist deshalb
verfassungswidrig.

Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht [BVG] in einem am
Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber hat nun bis zum
30. Juni 2005 Zeit, um die Regeln zum Abhören von Wohnungen Krimineller
mittels Wanzen nach den strengen Maßgaben des Gerichts nachzubessern.

In dem 141 Seiten starken Urteil heißt es zur Begründung der strengen
Maßgaben für künftige Lauschangriffe: “Jeder Bürger hat das unverletzliche
Recht, in seiner Wohnung “in Ruhe gelassen zu werden”. Und zwar ohne Angst,
dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persönlichkeit im Kernbereich
privater Lebensgestaltung überwachen.

[...]

Allerdings verletzt laut dem Urteil nicht jede akustische
Wohnraumüberwachung die Menschenwürde. So gehören nach Ansicht der
Karlsruher Richter Gespräche über begangene Straftaten nicht dazu.

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