heise: Rasterfandung

aus “Schily entfacht Streit über EU-weite Rasterfahndung” vom 28.03.2004 in heise
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[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landespolizeien hatten nach dem 11. September eine groß angelegte Suche nach “Schläfern” durchgeführt. Dabei glichen die Ermittler personenbezogene Daten der Bevölkerung im großen Stil mit einem weit gefassten, wenig spezifischen Profil ab, um der Großeinheit “islamistischer Extremisten” auf die Spur zu kommen. Konkrete Fahndungserfolge konnte die Polizei nicht erzielen. Gerichte stoppten oder begrenzten die Rasterfahndung zeitweise oder endgültig, obwohl sie die Bundesregierung weiterhin für “verhältnismäßig” hielt. Einzelne Landesdatenschutzbeauftragte stellten in Untersuchungsberichten — etwa für Berlin oder Baden-Württemberg — im Nachhinein zahlreiche Pannen und ungerechtfertigte Eingriffe in die Grundrechte zu Unrecht verdächtigter Bürger fest. Für das BKA sah der Bundesdatenschutzbeauftragte sogar keine rechtliche Grundlage für die massenhafte Erhebung persönlicher Daten gegeben.

Die Rasterfahndung habe sich als “kompletter Schlag ins Wasser” erwiesen, fasst Weichert nun zusammen. Der getriebene “riesige finanzielle und personelle Aufwand” sei keineswegs angebracht gewesen. Zumal die vehementen Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung vieler Betroffener bis hin zu beruflichen Problemen geführt hätten, da auch Arbeitgeber zwangsweise von der persönlichen Durchleuchtung einzelner Angestellter erfahren hätten. Bei einer europaweiten Anwendung der “Durchführung besonderer Formen des Datenabgleichs”, die das geistige Kind des ehemaligen BKA-Chefs Horst Herold sind, wäre nun nicht einmal eine durchgehende juristische Kontrolle gewährleistet. Als durchführende Stelle käme nur die in Den Haag angesiedelte Polizeibehörde Europol in Frage, die keinen ausreichenden Rechtsschutz für die Bürger biete. [...]

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