CCC fordert zum Boykott der Musikindustrie auf

“Nicht das private Kopieren von MP3 Dateien schadet Künstlern,
sondern eine dekadente Musikindustrie, die den Absprung ins IT-Zeitalter
nicht geschafft hat, daher immer lauter noch dem Staat und Repression
schreit und Kunst nicht als Kulturgut sondern als Ware sieht. Nun wird
gegen P2P-Nutzer auch in Deutschland geklagt. Und nicht etwa, weil die
Umsätze sinken, sondern weil man den Hals nicht voll genug bekommt. Nach
der ersten Klagewelle ruft der CCC nun zum Boykott auf.” von q/depesche

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CCC fordert zum Boykott der Musikindustrie auf

Nach der Klage der IFPI gegen einzelne Tauschbörsennutzer fordert der Chaos
Computer Club zum Boykott der von der IFPI vertretenen Musikverlage auf.
Die Branche solle nicht den Nutzern die Schuld geben, wenn sie selber den
Beginn des Informationszeitalters verschlafen und es versäumt hat, ihr
Geschäftsmodell an die digitale Welt anzupassen.

Informationsfreiheit ist kein Verbrechen

Der CCC hält die Klagen des Bundesverband Phono / der IFPI für stark
zweifelhaft. Es kann nicht sein, dass die Musikindustrie ihre Ziele dadurch
erreicht, in dem sie eine massive Panik vor immensen
Schadensersatzforderungen schürt. Solche sind in Deutschland auch gar nicht
durchsetzbar. Es geht vielmehr darum, die Nutzer von Tauschbörsen
einzuschüchtern. Dies zeigt sich auch bei der Kampagne der Gesellschaft zur
Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) “Raubkopierer sind
Verbrecher”. Auch hier werden bewusst juristische Falschaussagen über die
Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen gestreut, um den Tauschbörsen
das Wasser abzugraben.

Das Urheberrecht ist kein Naturrecht, sondern ein Ausgleich dafür, dass
der Urheber sein Werk der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. In erster
Linie ist das Urheberrecht hierbei ein Ausfluß des Persönlichkeitsrechtes.
Auch die wirtschaftlichen Verwertungsrechte werden dem Urheber zur
Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz verliehen. Hierbei bestehen
jedoch immanente Schranken. So darf das Werk für die private Verwendung
frei kopiert werden. Diese auch als “fair use” bezeichnete Begrenzung ist
eine Ausprägung der Informationsfreiheit und somit ein Grundrecht.

[...] So fragt sich ein Clubmitglied zu Recht: “Soll jetzt die Bevölkerung
kriminalisiert werden, weil der Markt es nicht schafft, das Angebot für die
Nachfrage zu liefern? Gesetzliche Sicherheit gegen Marktversagen auf Kosten
der Freiheit? Wie kommt es, dass man mit Klingeltönen mehr Geld macht als
mit Musik?” [...]

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