Ist “saugen” illegal?

Ist das herunterladen von Filmen und Musik aus Tauschbörsen oder anderen Quellen im Internet eigentlich illegal? Joerg-Olaf Schaefers hat dazu in der Newsgruppe de.org.ccc eine Zusammenfassung geschrieben. Sein Fazit ist: Nein.

||break||


From: Joerg-Olaf Schaefers

Newsgroups: de.org.ccc
Subject: Re: Re: IFPI-Klagen: Hausdurchsuchungen - also doch !!!
Date: Fri, 9 Apr 2004 20:47:10 0200
Message-ID: <4ju21lsxjzd3.dlg@usenet.fx3.org>

[...]

Und noch einmal: Fuer alle Nicht-Software (ohne GPL-Lizenz, o.ae. ...)
ist das "Saugen" (!Anbieten) bzw. erstellen von privaten Vervielfaelti-
gungsstuecken von urheberrechtlich geschuetzten Werken nach derzeitiger
Rechtslage gerade nicht illegal. Fuer den "Sauger" ist es voellig uner-
heblich, ob der Anbieter eine passende Verwertungs-/Verbreitungslizenz
hat (Gilt nebenbei auch fuer allofmp3.com).

Ausnahme: _Offensichtlich_ rechtswidrig erstellte Vorlage des Anbieters.
Da allerdings nur in den seltensten Faellen _offensichtlich_ sein duerf-
te, dass der Tauschpartner/Anbieter seine Vorlage rechtswidrig erstellt
hat (ST0L3N_W0RKPR|N7_PR34IR_SCR33N0R!!!!.AVI) ist dieser Nebensatz im
§ 53 UrhG letztendlich auch weit weniger wert, als die Rechteindustrie
den Konsumenten gerne und massiv verbreitet:

Gesetzbuch zu ... und alle Fragen offen
Peter Mühlbauer 23.09.2003
Teil 1: "Aus Tauschbörsen dürfen keine legalen Kopien angefertigt
werden" (http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/15690/1.html)

Marc Störing vertritt bei Spiegel Online die gleiche Position:

--snip-- http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,293329,00.html

[..]
Auch beim Filesharing lässt die Rechtslage den Musikfans Spielräume.

Zwar gilt der Upload als eindeutig rechtswidrig. Den Download aus
P2P-Börsen im Visier, fügte der Bundesrat in letzter Sekunde auf Drängen
der Industrie die Regelung ein, dass "eine offensichtlich rechtswidrig
hergestellte Vorlage" nicht mehr zur Kopieanfertigung verwendet werden
darf.

Die Formulierung erweist sich als Fehlgriff.

Ein "rechtswidriges Herstellen" hat mit späterem Tauschen nichts zu tun.
Wenn wirklich das Herstellen der Vorlage gemeint ist, bleibt unklar, wie
es Nutzern beim Download neuer Musik "offensichtlich" sein soll, dass
der Uploader zuvor irgendeinen Kopierschutz umgehen musste.

Doch auch wenn die verunglückte Formulierung gegen den Wortlaut zur
"rechtswidrig angebotenen" Vorlage umgedeutet wird, bleibt die Frage, ob
das für den Nutzer "offensichtlich" ist. "Eher nicht" lautet das wohl
mehrheitliche Urteil der Juristen. Die Vorschrift sei schlicht zu
unbestimmt.

Fazit: Wer nur saugt, hat gute Karten, sein Handeln als legal bewertet
zu sehen. Probleme bekommen dagegen die Uploader - und gegen die richtet
die Musikindustrie zunächst ihre Klagen.
[..]

--snip--
[...]