Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie,
seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre
und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz
gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie
über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und
Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

–> Die komplette Resolution

–> Universal Declaration of Human Rights, see article 12 and 19