Generalanwalt des EuGH Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA

Der Generalanwalt des EuGH ist dafür, den Flugdatendeal der inzwischen
abgegangenen EU-Kommission für nichtig zu erklären:

Im Rechtsstreit über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an
die USA droht der EU-Kommission eine Niederlage vor dem Europäischen
Gerichtshof [EuGH].

Der Generalanwalt des Luxemburger EU-Gerichts schlug am Dienstag vor, das
Abkommen mit Washington wegen fehlender Rechtsgrundlagen für nichtig zu
erklären. Das EU-Parlament hatte im Vorjahr wegen erheblicher
datenschutzrechtlicher Bedenken den EuGH in dieser Frage angerufen.

Das endgültige Urteil des EuGH steht noch aus. In vier von fünf Fällen
folgen die EU-Richter allerdings der Meinung des Generalanwalts.

[... ] Die EU-Datenschutzrichtlinie sei nicht außerhalb der EU anwendbar
und gelte insbesondere nicht für die Datenverarbeitung zu Zwecken der
öffentlichen Sicherheit und staatlicher Tätigkeiten auf strafrechtlichem
Gebiet, begründete der Generalanwalt seine Auffassung.

Folglich sei die EU-Kommission nicht befugt gewesen, über das Abkommen mit
den USA zu entscheiden.

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via q/depesche