Datenschutzbeauftragter warnt vor digitalen Fotos in Pässen

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, hat davor gewarnt, dass durch digitale Fotos im Reisepass in Verbindung mit der Ausweitung der Videoüberwachung die Erstellung von umfassenden Bewegungsbildern möglich werden könnte. Überlegungen zur Biometrisierung von Ausweisfotos sind angesichts der verschiedenen Verfahren zur maschinellen Identifizierung mit am aussichtsreichsten, da sie keine Neuerfassung der Bevölkerung anhand anderer Merkmale notwendig machen würden.

–> Kompletter Artikel bei Financial Times Deutschland (FTD)
–> Kompletter Artikel bei heise
–> Kompletter Artikel bei golem

heise: Datenschützer: Videoüberwachung schränkt Rechte der Bürger ein

Die geplante Ausdehnung der Videoüberwachung beschränkt aus Sicht von Klaus-Rainer Kalk, Datenschutzbeauftragter von Sachsen-Anhalt, die Rechte der Bürger, sich unbeobachtet zu bewegen. “Die Videoüberwachung trifft alle, die harmlos ihres Weges gehen”, sagte Kalk am Dienstag in einem Gespräch mit dpa in Magdeburg. Er erinnerte daran, dass Kameras nur an Plätzen installiert werden dürfen, an denen sich früher schon Straftaten gehäuft haben. “Es darf kein Bedarf herbeigeredet werden.”

[...]Grundvoraussetzung für eine Videoüberwachung sei die Häufung von Straftaten wie etwa Drogenhandel oder Handtaschenraub an ganz bestimmten Plätzen, sagte Kalk. Wenn sich die Lage verbessert habe, müsse die Videoüberwachung beendet werden. [...] Für den Kampf gegen Grafitti-Schmierer sei die Videoüberwachung nicht erlaubt. “Die Grafittis sind zwar eine ärgerliche Angelegenheit, aber keine Straftat.”

–> Die komplette Meldung bei Heise

vom 20.04.2004 via heise newsticker

EU-Parlament geht wegen Weitergabe von Flugpassagierdaten vor Gericht

Das EU-Parlament will wegen der Einigung der EU-Kommission mit den USA zur Weitergabe von Flugpassagierdaten den Europäischen Gerichtshof anrufen. Das Parlament entschied sich mit 276 Stimmen dafür bei 260 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.

Das Hauptargument ist, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, sehr komisch, dass trotzdem fast die Hälfte der Parlamentarier gegen die Überprüfung durch das Gericht gestimmt haben.

–> Heise Newsticker
–> futurezone

BioSkop: Biometrische Totalerfassung

Erfassung und Auswertung geht weit über die Ziele der “Terrorismusbekämpfung” hinaus

von Erika Feyerabend am 22.02.2002 in ak Nr. 459 erschienen

“Die biometrische Vermessung ist keine einzelne, besonders “gefährliche” Technik. Sie ist eine politische Technologie des Sehens, Benennens und Erkennens. Sie zielt auf umfassende Kontrolle von Individuum und Gesellschaft und lässt die viel beschworene “Terrorismusprävention” weit hinter sich. Die Beziehungen zwischen Individuum und Population, zwischen Sichtbarem und Sagbarem, zwischen sozialer und wissenschaftlich-technologisch begründeter Ausgrenzung verändern sich.”

–> Der komplette Artikel bei BioSkop

bpb: Grundrechte im Netz

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) gibt eine Schriftenreihe heraus. Band 382 vom 1.4.2003 hat den Titel “Bürgerrechte im Netz” und beschäftigt sich mit der Auslegung des Grundgesetzes im Internet.

“Als vor über 50 Jahren die Verfassungsväter das Grundgesetz formulierten, gab es noch kein Internet. Die Gesetze und Verordnungen zur neuen Informationsgesellschaft müssen sich jedoch am Grundgesetz orientieren: Wie groß ist die Meinungsäußerungsfreiheit im Netz, welche Begrenzungen sind sinnvoll?

Was bedeutet das Internet für die Demokratie? Reicht staatlicher Datenschutz aus oder müssen Bürgerinnen und Bürger ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Internet selbst durchsetzen? Wie die Internetpraxis die Grundrechte auf die Probe stellt, dokumentiert der vorliegende Band.”

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Das Heft kann für 2 Euro ( 4,60 EUR Versandkosten) bestellt werden, außerdem kann man alle Artikel als PDFs lesen. Ausgewählte Artikel gibt es auch direkt online.

Der Inhalt

Insgesamt scheinen die Publikationen der bpb sehr interessante Themen zu umfassen. Man kann auch einen Newsletter bestellen, neben den Neuerscheinungen auch “Der 11. September und die Folgen”.

–> bpb Schriftenreihe (Bd. 382): Bürgerrechte im Netz
–> bpb Aus Politik und Zeitgeschichte (B 49-50/2003): Sicherheit im Netz und digitale Bürgerrechte
–> bpb Spezial: Informationsgesellschaft – Jeder Klick hinterlässt seine Spur
–> bpb Spezial: Informationsgesellschaft – Zeitung kaufen mit dem Reisepass

“MUTE” – Anonymes Filesharing auf Ameisenart

Seit Dezember 2003 gibt es ein weiteres Projekt, um anonym Dateien zu tauschen. Es nennt sich MUTE, ist Open Source und fertige programme sind für Linux, Mac und Windows vorhanden.

Das System basiert darauf, dass nur benachbarte Knoten ihre jeweilige physische Adresse kennen, alle weiter entfernten Knoten sind nur über virtuelle Adressen bekannt, so dass man ihre Herkunft und Identität nicht herausbekommen kann.

Das Routing funktioniert mittels sogenannten Ameisen-Algorithmen.

Ich hab es noch nicht ausprobiert, werde es aber demnächst mal installieren und berichten.

–> Projekt Webseite
–> Artikel zu MUTE bei Golem
–> Folien zum Ameisen Algorithmus
–> ANT COLONY OPTIMIZATION (deu.), besonders die Ameisen sind toll ;-)

Danke an Anonym für den Hinweis.

heise: Rasterfandung

aus “Schily entfacht Streit über EU-weite Rasterfahndung” vom 28.03.2004 in heise
news

[...] Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landespolizeien hatten nach dem 11. September eine groß angelegte Suche nach “Schläfern” durchgeführt. Dabei glichen die Ermittler personenbezogene Daten der Bevölkerung im großen Stil mit einem weit gefassten, wenig spezifischen Profil ab, um der Großeinheit “islamistischer Extremisten” auf die Spur zu kommen. Konkrete Fahndungserfolge konnte die Polizei nicht erzielen. Gerichte stoppten oder begrenzten die Rasterfahndung zeitweise oder endgültig, obwohl sie die Bundesregierung weiterhin für “verhältnismäßig” hielt. Einzelne Landesdatenschutzbeauftragte stellten in Untersuchungsberichten — etwa für Berlin oder Baden-Württemberg — im Nachhinein zahlreiche Pannen und ungerechtfertigte Eingriffe in die Grundrechte zu Unrecht verdächtigter Bürger fest. Für das BKA sah der Bundesdatenschutzbeauftragte sogar keine rechtliche Grundlage für die massenhafte Erhebung persönlicher Daten gegeben.

Die Rasterfahndung habe sich als “kompletter Schlag ins Wasser” erwiesen, fasst Weichert nun zusammen. Der getriebene “riesige finanzielle und personelle Aufwand” sei keineswegs angebracht gewesen. Zumal die vehementen Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung vieler Betroffener bis hin zu beruflichen Problemen geführt hätten, da auch Arbeitgeber zwangsweise von der persönlichen Durchleuchtung einzelner Angestellter erfahren hätten. Bei einer europaweiten Anwendung der “Durchführung besonderer Formen des Datenabgleichs”, die das geistige Kind des ehemaligen BKA-Chefs Horst Herold sind, wäre nun nicht einmal eine durchgehende juristische Kontrolle gewährleistet. Als durchführende Stelle käme nur die in Den Haag angesiedelte Polizeibehörde Europol in Frage, die keinen ausreichenden Rechtsschutz für die Bürger biete. [...]

–> Der komplette Artikel bei heise news

heise: Datenschutzbeauftragter sieht keinen Sicherheitsgewinn durch biometrische Daten

heise online, vom 21.3.2004

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar sieht keinen Sicherheitsgewinn durch biometrische Daten in Ausweispapieren. Selbst wenn die Identität einer Person stimme, wisse man nicht, ob der Betreffende Verbrechen begehen wolle, wird Schaar in Medienberichten zitiert.

–> Der ganze Artikel bei heise

futurezone: Großer Lauschangriff” weitgehend illegal

vom 3.3.2004 via q/depesche

Sagt oberstes Gericht | Gesetzgeber muss bis Juni 2005 nachbessern |
Weniger Straftaten “lausch-würdig” | Strengere Kontrollen | Abwägen von
“Freiheit und Sicherheit” zu Gunsten persönlicher Rechte

Die bisherige deutsche Praxis des so genannten “Großen Lauschangriffs”
verstößt weitgehend gegen den Schutz der Menschenwürde und ist deshalb
verfassungswidrig.

Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht [BVG] in einem am
Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber hat nun bis zum
30. Juni 2005 Zeit, um die Regeln zum Abhören von Wohnungen Krimineller
mittels Wanzen nach den strengen Maßgaben des Gerichts nachzubessern.

In dem 141 Seiten starken Urteil heißt es zur Begründung der strengen
Maßgaben für künftige Lauschangriffe: “Jeder Bürger hat das unverletzliche
Recht, in seiner Wohnung “in Ruhe gelassen zu werden”. Und zwar ohne Angst,
dass staatliche Stellen die Entfaltung seiner Persönlichkeit im Kernbereich
privater Lebensgestaltung überwachen.

[...]

Allerdings verletzt laut dem Urteil nicht jede akustische
Wohnraumüberwachung die Menschenwürde. So gehören nach Ansicht der
Karlsruher Richter Gespräche über begangene Straftaten nicht dazu.

–> Der komplette Artikel bei futurezone

NZ: Metro tauscht Funkchips aus

NZ Nr. 49, vom 28.2.2004

Hab heute in meiner Zeitung gelesen, dass Metro in ihrem “Futurerstore” die RFID Chips aus den Kundenkarten wieder entfernen will. Dumm nur, dass das am eigentlichen Problem nicht viel löst.

“Nach Protesten von Datenschützern wird der Metro-Handelskonzern die neuartigen Funkchips aus den Kundenkarten in Rheinberg wieder entfernen. Das bestätigt ein Sprecher des Konzerns. Datenschützer kritisieren, dass die Kunden beim Einkaufen mit Hilfe der Funkchips ausgeforscht werden können.”